HR-Fachleute (Personalfachleute) mit eidgenössischem Fachausweis
Ab 2009 (Lehrgangsbeginn Oktober 2008) gilt eine neue Prüfungsordnung. Der Titel Personalfachmann/-frau ändert zu HR-Fachmann/-Frau.
Teilnehmer/-innen Berufsleute aus dem Personalwesen aller Branchen
Anerkennung Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsprüfung erlangen Sie den geschützten Titel HR-Fachmann/-Frau mit eidgenössischem Fachausweis.
Inhalt |
- Internationales HR-Management (Fachrichtung A)
- Personalberatung (Fachrichtung B)
- Personalmarketing, -entwicklung, berufliche Grundbildung
- Honorierung und Sozialversicherungen
- Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft
- Kommunikation und Führung
Struktur Der Lehrgang dauert 12 Monate und beinhaltet rund 250 Lektionen zuzüglich Prüfungen. Er ist wie folgt gegliedert: |
- 4 Monate Theoriephase (Grundlagenarbeit)
- 7 Monate Umsetzungsphase (Prüfungstraining)
- 1 Monat mündliches Prüfungstraining
Voraussetzungen Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Prüfung sind |
- anerkanntes Zertifikat Personalassistent/-in
- 4 - 8 Jahre Berufspraxis, je nach Grundausbildung
- davon 2 - 4 Jahre Praxis im Personalwesen
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Gerne prüfen wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen.
Durchführung Der Lehrgang beginnt jährlich im Oktober und findet berufsbegleitend, in der Regel an 2 Abenden pro Woche, statt. Der nächste Lehrgang startet in Zug am... und in Winterthur am...
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