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Kurskosten & Bundesbeiträge

Kursgeld und Prüfungsgebühren


Bundesbeiträge: 50% Rückerstattung des Kursgeldes

Seit 2018 erhalten Absolvent/-innen von Berufs- und höheren Fachprüfungen (eidg. Fachausweise und Diplome) schweizweit einheitlich eine Rückerstattung von 50% des bezahlten Kursgeldes. Dies unabhängig vom Wohn- und Schulkanton (nur der steuerliche Wohnsitz muss in der Schweiz sein) und unabhängig vom Bestehen der eidg. Prüfung.

WICHTIG: Die Schule, der Standort und der Lehrgang müssen zwingend beim Bund auf der Meldeliste (Liste der vorbereitenden Kurse) aufgeführt sein.
- Liste der vorbereitenden Kurse GET Winterthur
- Liste der vorbereitenden Kurse GET Zug

ALLE eidg. Lehrgänge von GET Zug und GET Winterthur sind beim Bund registriert, und zwar inklusive vorbereitender Kurse wie z.B. Business Basics Rechnungswesen, HR-Assistent/-in HRSE usw. Beispiel: Wer sich bei GET auf die Berufsprüfung für Führungsfachleute vorbereitet, absolviert Leadership SVF, Management SVF, Vernetzung/Prüfungsvorbereitung sowie evtl. einen Grundlagenkurs Rechnungswesen. Nach Abschluss der Berufsprüfung erstattet der Bund 50% des Kursgeldes sämtlicher dieser Kurse zurück.


Die Absolvent/-innen können nach der Prüfung die Beiträge direkt beim Bund beantragen, unabhängig davon, ob sie die eidg. Prüfung bestanden haben oder nicht (Info-Flyer, Verordnung über die Berufsbildung vom 15.09.2017 (Art. 66b, 66c, 66f).


Die früheren kantonalen Regelungen (FSV - Fachschulvereinbarung) entfallen für den Bereich der Berufs- und höheren Fachprüfungen.