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Bundesbeiträge beantragen

Herzliche Gratulation zum Abschluss!  Nach Erhalt des eidg. Prüfungsbescheids (positiv oder negativ) können Sie beim Bund die Rückzahlung von 50% der Lehrgangskosten beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die eidg. Berufs- oder höhere Fachprüfung absolviert haben und Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz in der Schweiz liegt.

-> WICHTIG: Verwenden Sie die von GET auf der Zahlungsbestätigung angegebene Kursnummer.
Folgendes ist einzureichen:
  • eidg. Prüfungsbescheid
  • GET-Rechnung
  • GET-Zahlungsbestätigung (finden Sie im Couvert des GET-Ausweises, den Sie an der GET-Diplomfeier oder bei Abwesenheit per Post erhalten)

Link zu Onlineportal (Seite 3) und Instruktionen. Verwenden Sie den CH-Login und registrieren Sie sich dort einmalig, ausser Sie sind bereits im Besitz einer SuisseID. Allgemeine Informationen: https://www.sbfi.admin.ch/de/bundesbeitraege-fuer-kurse-die-auf-eidgenoessische-pruefungen-vorbereiten