Bundesbeiträge beantragen
Herzliche Gratulation zum Abschluss! Nach Erhalt des eidg. Prüfungsbescheids (positiv oder negativ) können Sie beim Bund die Rückzahlung von 50% der Lehrgangskosten beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die eidg. Berufs- oder höhere Fachprüfung absolviert haben und Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz in der Schweiz liegt. -> WICHTIG: Verwenden Sie die von GET auf der Zahlungsbestätigung angegebene Kursnummer.Folgendes ist einzureichen:
Link zu Onlineportal (Seite 3) und Instruktionen. Verwenden Sie den CH-Login und registrieren Sie sich dort einmalig, ausser Sie sind bereits im Besitz einer SuisseID. Allgemeine Informationen: https://www.sbfi.admin.ch/de/bundesbeitraege-fuer-kurse-die-auf-eidgenoessische-pruefungen-vorbereiten |
