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eidgenössische Prüfungen

Siegfried Weigerstorfer News von GET / 02.06.2026

Bachelor und Master der Universitäten & Fachhochschulen, wie CAS und MAS sind keine eidg. Abschlüsse!

Aber ein Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss), ein Fachausweis (Berufsprüfung) oder ein eidg. Diplom (Höhere Fachprüfung) sind eidgenössische Abschlüsse.

Das heisst, die erfolgreichen Absolvent:innen erhalten vom Staat eine Bestätigung für die bestandene Prüfung. In der Höheren Berufsbildung werden diese Prüfungen extern absolviert und dann durch Expert:innen beurteilt – unabhängig der vorgängig besuchten Schule. Dadurch ergibt sich ein neutrales Leistungsbild der Absolvent:innen. Diese können stolz auf ihren Abschluss sein und die Arbeitgeber wissen, dass sie Fachleute angestellt haben oder einstellen werden, die diesen Namen auch verdienen. 

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