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Prüfungszulassung in der Höheren Berufsbildung

Prüfungszulassung in der Höheren Berufsbildung
Siegfried Weigerstorfer News von GET / 21.04.2026

Ohne Zulassung ist ein Ablegen der eidg. Prüfung nicht möglich und Sie müssen warten (z.T. mehrere Jahre), bis Sie die Kriterien der Prüfungskommission erfüllen. Es entscheidet nie eine Schule, ob Sie zur externen Prüfung zugelassen sind oder nicht, sondern nur die entsprechende Prüfungskommission. Diese beurteilt Ihre Berufserfahrung anhand von Abschlüssen und Arbeitszeugnissen gemäss der vom Bund (SBFI) anerkannten Prüfungsordnung (ersichtlich auf den Webseiten der Prüfungskommissionen).

Interessenten bei GET profitieren kostenlos und unverbindlich im persönlichen Gespräch oder am Info-Abend von einer umfassenden Beratung, welche auch das Thema der Zulassung zu den externen (eidg.) Prüfungen anspricht. 

Eine Weiterbildung soll zum Ziel haben, einen eidg. (anerkannten) Abschluss machen zu können und nicht nur einen Schulabschluss.

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